Generator für die Barrierefreiheitserklärung nach BFSG
Formular ausfüllen, Erklärung als Text oder HTML kopieren. Der Aufbau folgt Anlage 3 zu § 14 BFSG, und nichts, was Sie eingeben, verlässt Ihren Browser.
Eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Anlage 3 verlangt mindestens: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllt, und die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Der Generator fügt diese Abschnitte zusammen — die Fakten darin müssen Sie selbst prüfen. Ob Ihr Angebot überhaupt unter das BFSG fällt, klärt der Überblick zu den BFSG-Pflichten.
Ihre Erklärung
Eine Erklärung ist eine Aussage — belegen Sie sie
Jede Erklärung nennt einen Stand. „Vollständig“ ist schnell geschrieben, aber schwer zu belegen. Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, was ein automatischer Scan auf Ihren Seiten findet: fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, zu geringe Kontraste und eine fehlende Erklärung.